Unser Betreuungskonzept soll unsere Kundinnen und Kunden sowie Ihre Angehörigen bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben unterstützen und zu einer Entlastung führen. Die individuelle, sehr gezielte Betreuung soll die Möglichkeit eröffnen, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und den Alltag weiterhin möglichst eigenständig zu gestalten.
Fragen
Wir beantworten Ihre Fragen.
Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 haben einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich (jährlich 1.500 Euro), welcher in das Betreuungskonzept von HELPER investiert werden kann.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Durch eine Abtrittserklärung erfolgt die Abrechnung der Leistungen direkt zwischen HELPER und den Pflegekassen. Der Entlastungsbetrag wird nicht an Sie oder Ihre pflegenden Angehörigen ausgezahlt. Er dient nicht der privaten Verwendung. Wir unterstützen Sie gern beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare.
Was geschieht, wenn ich die Leistung nicht sofort beanspruche?
Werden die 125 Euro in einem Monat nicht oder nicht vollständig verbraucht, kann der Restbetrag in den Folgemonaten bis zum Ende des Kalenderjahres genutzt werden. Sollte der Betrag im alten Kalenderjahr nicht ausgeschöpft werden, kann man diesen bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen, sonst verfällt er.
Ich benötige mehr als 125 Euro Entlastungsleistungen pro Monat, was tun?
Ab Pflegegrad 2 haben Sie die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Sach-/Geldleistungen in Entlastungsleistungen umzuwandeln. Dazu benötigen wir im Vorfeld eine formlose Erklärung von Ihnen. Gern übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit den Pflegekassen, bitte kontaktieren Sie uns.